Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung

Die HANSA-PARK Freizeit- und Familienpark GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.hansapark-feedback.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den rechtlichen Anforderungen

Diese Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Auf unserer Website haben wir folgende Maßnahmen erfolgreich realisiert:

  • Anpassungen für die Screenreader-Kompatibilität
  • Anpassungen für die Tastaturbedienbarkeit
  • Optimierung der Farbkontraste
  • Überarbeitung der Darstellung bei kleinen Bildschirmgrößen
  • Ergänzung weiterer Alternativ-Texte für Bedienelemente

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Eventuell eingeschränkte Bedienbarkeit bei starkem Text-Zoom

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt und zuletzt am 08.07.2025 aktualisiert.

Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular auf unserer Website, unter info@hansapark.de oder über unsere Kundenhotline +49 (0) 4563/474-0.

HANSA-PARK Freizeit- und Familienpark GmbH & Co. KG
Unternehmenskommunikation
Am Fahrenkrog 1
23730 Sierksdorf
Deutschland

Beschwerdeverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik, eingerichtet bei dem oder der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein, einen Antrag auf Einleitung eines Beschwerdeverfahrens nach dem Schleswig-Holsteinischen Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) stellen.

Die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 12e LBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holsteins, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Direkt kontaktieren können Sie die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik unter Telefon 0431 988-1612 oder per E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de